Die Tafelgrundsätze |
|---|
Präambel |
Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot – und doch gibt es
Lebensmittel im Überfluss. |
Grundsatz 1 |
Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an Bedürftige ab. |
Durchführungsbestimmung |
Die Tafeln können auch Artikel des täglichen Bedarfs ausgeben. |
Grundsatz 2 |
Die Arbeit der Tafeln ist ehrenamtlich und kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch verschieden finanzierte und geförderte Mitarbeiter. |
Grundsatz 3 |
Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender und Sponsoren unterstützt. |
Grundsatz 4 |
Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und
Konfessionen. |
Grundsatz 5 |
Der Name ' Tafel ' ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. rechtlich geschützt. |
Durchführungsbestimmung |
Die Bezeichnung des Vereins oder des Projekts ist grundsätzlich der
vorangestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen 'Tafel' und
ggf.
e.V., z.B. Berliner
Tafel e.V. |
Grundsatz 6 |
Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren. |
Durchführungsbestimmung |
Bei Unstimmigkeiten in der regionalen Tafelarbeit,
z. B. bei Tafelneugründungen oder bei bereits bestehenden
Tafeln, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung im Interesse
der Bedürftigen vor Ort angestrebt werden. Ist dies nicht möglich,
sind die zuständigen Ländervertreter hinzuzuziehen. |
Grundsatz 7 |
Die Tafelgrundsätze des Bundesverbandes Deutsche Tafel
e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland. |
Grundsatz 8 |
|
Der Bundesverband
Deutsche Tafel
e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafelgrundsätze. |