Zur Stollberger Tafel darf jeder kommen, sofern er Bedürftig ist und dies auch nachweisen kann. Dazu zählen z.B.

Aus rechtlichen Gründen muss auch die Stollberger Tafel die Bedürftigkeit prüfen.

Dazu müssen Bedürftige ihren Bescheid oder Rentennachweis beim Erstbesuch mitbringen und bekommen dort (in der Ausgabestelle) einen Tafelausweis ausgestellt, den Sie bei Ihrem nächsten Besuch abholen können.

Bei weiteren Besuchen reicht dann der Tafelpass, sobald der Bedürftige einen neuen Bescheid erhält, ist dieser erneut vorzuzeigen. Dies ist auch der Fall, wenn die Gültigkeit des Tafelausweises abgelaufen ist und er verlängert werden soll.

Es können nur so viel Lebensmittel ausgegeben werden, wie an Spenden vorhanden sind. Die Abgabemenge richtet sich außerdem nach der Personenzahl der Bedarfsgemeinschaft, die ebenfalls auf dem "Tafelpass" vermerkt ist.
Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht nicht.

Bitte nicht vergessen, Transport- und Verpackungsmaterial mitzubringen!
Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Ausgabe der Lebensmittel.
Für jede Lebensmittelabgabe wird pro "Tafelpass" um einen Unkostenbeitrag, der sich auch nach der Personenzahl richtet, gebeten. Siehe dazu Stollberger Tafelordnung.